Reisebedingungen für Einzelbuchungen/ AGB
Sehr verehrter Reiseteilnehmer,
diese Reisebedingungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen, dem Reiseanmelder,
und uns, vinotravel eine Marke der Firma IN & OUT Fachtouristik
GmbH, im Folgenden „vinotravel“ genannt. Sie ergänzen das Reisevertragsgesetz.
1. Abschluss des Reisevertrages
1. Mit seiner Anmeldung bietet der Reiseanmelder vinotravel den Abschluss
eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich
an.
2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail; Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen
bestätigt vinotravel den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem
Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der
Annahme des Buchungsauftrags dar.
3. Der Reiseanmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er
diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
4. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch vinotravel zustande. Diese
erfolgt durch die Buchungsbestätigung seitens vinotravel an den Reiseanmelder.
5. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von vinotravel vom Inhalt der Buchung
ab, so liegt ein neues Angebot seitens vinotravel vor, an das vinotravel
für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reiseanmelder innerhalb
der Bindungsfrist gegenüber vinotravel die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2. Anzahlung, Restzahlung und Reiseunterlagen
1. Nach Vertragsabschluss ist vom Reiseanmelder an vinotravel eine Anzahlung
in Höhe von 15% des Reisepreises zu leisten. Bei Durchführung der
Reise wird die Anzahlung auf den Reisepreis angerechnet.
2. Zahlungen dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne
von §651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Sollte keine anderweitige Vereinbarung
getroffen sein, so ist der restliche Reisepreis an vinotravel spätestens 30 Tage
vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus
den in Ziffer 6 genannten Gründen abgesagt wird.
3. Die Reiseunterlagen werden dem Reiseanmelder ca. 2 Wochen vor Reisebeginn
ausgehändigt.
3. Leistungen, Nebenabreden, Vermittler
1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen von vinotravel ergibt sich ausschließlich
aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung.
2. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den beschriebenen Leistungen
sowie zu den Reisebedingungen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung mit vinotravel.
3. Der Reiseanmelder ist von vinotravel nicht bevollmächtigt, von der Buchungsbestätigung
oder den Reisebedingungen abweichende Zusicherungen,
gleich welcher Art, zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen
zu treffen.
4. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von vinotravel
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
Reise nicht beeinträchtigen.
5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind
6. vinotravel ist verpflichtet, den Reiseanmelder über wesentliche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu
informieren.
7. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleitung ist der
Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der
Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden
aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich
nach der Erklärung von vinotravel über die Änderung der Reiseleistung oder
die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
8. Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von
vinotravel herausgegeben werden, sind für vinotravel und seiner Leistungspflicht
nicht bindend, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit
dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der
Leistungspflicht von vinotravel gemacht wurden.
4. Preisänderungen
1. vinotravel behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in
dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder
Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person, bzw. pro Sitzplatz auf den
Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
2. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat vinotravel
den Reiseanmelder unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt,
davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind
nicht zulässig.
3. Falls Preiserhöhungen 8 % übersteigen ist der Reiseanmelder berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn vinotravel in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus ihrem Angebot anzubieten. Der
Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach Ankündigung einer Preiserhöhung
geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Reiseanmelder, Umbuchung
1. Der Reiseanmelder kann bis zum Reisebeginn jederzeit durch Erklärung,
die gegenüber vinotravel schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten.
Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei vinotravel.
2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseanmelder steht vinotravel unter
Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwertung der Reiseleistung eine pauschale Entschädigung
zu. Es gelten (wenn im Einzelfall keine andere Vereinbarung getroffen
wurde) die folgenden pauschalen Rücktrittsgebühren.
• bis 45 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises
• 44 Tage bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
• 29 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
• 14 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
• am Reisetag oder bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises
Berechnungsgrundlage ist jeweils der Reisepreis pro Person, einschließlich
mitgebuchter Zusatzleistungen.
3. Dem Reiseteilnehmer ist es gestattet, vinotravel nachzuweisen, dass dieser
tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Unkostenpauschale
entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung
der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4. Der Reiseteilnehmer kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, soweit
dem nicht besondere Anforderungen an den Teilnehmer oder gesetzliche Vorschriften
entgegenstehen. vinotravel ist berechtigt, für die Namensänderung
entstehende Kosten in Rechnung zu stellen (Bearbeitungsgebühr € 50,-).
6. Rücktritt durch vinotravel
1. vinotravel kann bis 30 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer genannten
Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. 2. vinotravel
ist verpflichtet, den Reiseanmelder unverzüglich hiervon in Kenntnis zu
setzen und ihm unverzüglich die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Im Falle eines
Rücktritts erhält der Reiseanmelder den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück.
3. Ein späterer Rücktritt als 30 Tage vor Reisebeginn durch vinotravel ist
ausgeschlossen.
4. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, wird vinotravel den Reiseanmelder
unterrichten.
5. Im Falle eines Rücktritts ist der Teilnehmer berechtigt, die Teilnahme an
einer gleichwertigen Ersatzreise zu verlangen, wenn vinotravel in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Der Teilnehmer hat dieses
Recht unverzüglich geltend zu machen.
6. Leistet der Reiseanmelder die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist vinotravel berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den
Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 zu belasten.
7. vinotravel kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt vinotravel,
so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch
den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
7. Haftung von vinotravel
1. Die Haftung von vinotravel gegenüber dem Reiseteilnehmer wegen Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist für vertragliche Ansprüche (auch solche
aus der Verletzung von vor-, neben- und nachvertraglichen Pflichten) auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden von vinotravel weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt
wurde oder
b) vinotravel für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
26 Beratung & Buchung: Telefon +49 6441 95398 30 . E-Mail: info@vinotravel.de – Alle Angebote auch online unter www.vinotravel.de
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