Hilfsmittel können dazu beitragen, dass pflegebedürftige oder behinderte Menschen keine
oder weniger fremde Hilfe benötigen. Sie dienen zur Unterstützung im Haushalt, bei der Körperpflege,
beim Essen und Trinken, beim An- und Auskleiden, beim Lesen und Schreiben, bei der
Verständigung oder auch beim Gehen, Sitzen, Liegen und Stehen. Die Betonung liegt dabei auf
„unterstützen“. Denn Hilfsmittel sollten nicht das Wiedererlernen verlorener oder die Nutzung
vorhandener Fähigkeiten verhindern. Die Krankenkasse übernimmt vorrangig die Kosten für
Hilfsmittel, die erforderlich sind, um die Folgen einer Erkrankung zu mindern oder auszugleichen
(z. B. Rollstühle, Badewannenlifter). Darüber hinaus übernimmt die Pflegekasse die Kosten für
bestimmte Hilfsmittel, wenn hierdurch die Pflege erleichtert, Beschwerden gelindert oder eine
selbstständigere Lebensführung ermöglicht wird (z. B. Pflegebetten, Hausnotruf).
DER W EG ZUM HI L FSMI T T EL
Sofern die Kosten für ein Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel
(nachfolgend zusammengefasst Hilfsmittel genannt) von der
DAK-Gesundheit übernommen werden sollen, ist grundsätzlich
ein vom Arzt ausgestelltes Rezept bzw. ein genehmigter Antrag
erforderlich. Liegt eines von beiden vor, können Sie sich damit
direkt an einen DAK-Vertragspartner Ihrer Wahl wenden. Dieser
berät Sie zu geeigneten Hilfsmitteln und klärt die Kostenübernahme
direkt mit uns. Im Internet bieten wir Ihnen mit dem DAK
Hilfsmittellotsen eine praktische Suchhilfe zum schnellen Finden
der vertraglich mit uns zusammenarbeitenden Hilfsmittellieferanten.
Gerne helfen Ihnen auch unsere Servicezentren und
geben hierzu Auskunft.
ZUZ AHLUNG UND E I GENANT EI L
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt in der Regel 10 % der Kosten,
mindestens fünf und maximal zehn Euro. Bei Produkten zum
Verbrauch wie z. B. Kunststoffspritzen oder Inkontinenzhilfen
liegt die Zuzahlung im Monat für alle Hilfsmittel zusammen
bei höchstens zehn Euro. Für einige Hilfsmittel fällt zusätzlich
ein Eigenanteil an. Bei bestimmten Pflegehilfsmitteln gilt eine
abweichende Zuzahlung von 10 % – höchstens 25 Euro. Ebenso
sind unter Umständen private Mehrkosten zu tragen. Ausführlich
berät Sie dazu im Bedarfsfall Ihr Servicezentrum. Weitergehende
Informationen finden Sie aber auch in unserem Online-Angebot.
F R A G E N , D I E B E I D E R
AUSWAHL H E L F EN KÖNNEN
Die Anschaffung eines Hilfsmittels will wohlüberlegt sein.
Beispielhaft hier ein paar Fragen, die Sie sich – abgesehen von
der Frage, ob die Krankenkasse bzw. Pflegekasse die Kosten
übernimmt – vorher stellen könnten:
• Welche Schwierigkeiten hat der Pflegebedürftige
(z. B. beim Gehen oder Essen usw.)?
• Was soll durch das Hilfsmittel erreicht werden?
• Welche Hilfsmittel kommen dafür infrage?
• Kann der Pflegebedürftige mit dem Hilfsmittel
umgehen bzw. den Umgang erlernen?
• Ermöglichen die räumlichen Gegebenheiten
den Einsatz?
Bedenken Sie, dass auch Sie als Pflegender mit dem Hilfsmittel
zurechtkommen sollten. Sei es bei der Bedienung oder weil Sie
dem Pflegebedürftigen bei der Nutzung, z. B. beim Platznehmen
in einem Rollstuhl, helfen müssten. Wenn Sie vor der Frage
stehen, ob ein Hilfsmittel sinnvoll ist (und wenn ja, welches),
greifen Sie auch auf das Know-how von Experten zurück. Sozialstationen,
ambulante Dienste für Behinderte, Hilfsmittellieferanten
und Pflegedienste können Sie dazu kompetent beraten.
Unser Online-Angebot rund um
das Thema Hilfsmittel:
dak.de/hilfsmittel
Alle Infos zu Hilfsmitteln, Zuzahlungen
usw., inkl. Online-Antrag:
dak.de/hilfsmittellotse
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PFLEGE ZU HAUSE
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