FAMI L I ENPF L EGE Z EI T
( B I S Z U 2 4 M O N A T E )
Mit der Familienpflegezeit ist eine teilweise Freistellung gemeint.
Also die Verringerung der Arbeitszeit über einen Zeitraum
von bis zu 24 Monaten. Damit man sich um die häusliche Pflege
pflegebedürftiger naher Angehöriger mit mindestens Pflegegrad 1
kümmern kann. Die verringerte Arbeitszeit muss dabei aber mindestens
15 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt betragen.
Die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens beim BAFzA ist hier
ebenfalls gegeben. Ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit
besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit 25 oder weniger
Beschäftigten (Auszubildende nicht mitgerechnet).
B E G L E I T U N G I N D E R L E T Z T E N
L E B E N S P H A S E ( B I S Z U 3 M O N A T E )
Für die Begleitung eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen
in seiner letzten Lebensphase können Sie eine bis zu 3-monatige
vollständige oder teilweise Auszeit nehmen. Dieser Rechtsanspruch
gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Und auch
wenn sich der nahe Angehörige in einem Hospiz befindet. Ein
Pflegegrad ist nicht erforderlich. Die Möglichkeit eines zinslosen
Darlehens besteht auch hier.
GUT ZU WISSEN
Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger:
Hier besteht die Möglichkeit einer Freistellung, ohne dass die Pflege zu Hause stattfinden muss. Der Rechtsanspruch gilt auch
für die außerhäusliche Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Voraussetzung ist jedoch eine
Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 1.
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