VERH INDERUNGSPF L EGE
Natürlich kann es auch einmal vorkommen, dass die selbst
organisierte Pflegeperson, also z. B. eine pflegende Angehörige,
verhindert ist. Beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub. In
diesem Fall können Sie eine Ersatzkraft tage- oder auch stun-
denweise beauftragen. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse.
Der Anspruch auf Kostenübernahme von Ersatzkräften
bei Verhinderung besteht ab Pflegegrad 2 erstmals nach einer
mindestens 6-monatigen häuslichen Pflege.
Leistungsumfang
• Verhinderungspflege kann längstens bis zu sechs Wochen
und bis zum Höchstbetrag von 1.612 Euro (pro Kalenderjahr)
beansprucht werden.
• Bei Ersatzkräften, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum
2. Grade verwandt oder verschwägert sind oder in häuslicher
Gemeinschaft leben, begrenzt sich die Kostenübernahme auf
den Betrag des festgesetzten Pflegegeldes.
• Übernahme notwendiger Aufwendungen der Ersatzkraft, z. B.
Verdienstausfall oder Fahrkosten, auf Nachweis. Zusammen
mit der Leistung in Höhe des Pflegegeldes jedoch nur bis zum
genannten Höchstbetrag.
Besonderheit: stundenweise Verhinderungspflege
Es gibt die Möglichkeit, dass die Pflegeperson auch stundenweise
entlastet wird. Vorausgesetzt, die Pflegeperson ist
weniger als acht Stunden am Tag verhindert. Beispiele:
• Ihre Pflegeperson nimmt einen Termin wahr, z. B. beim Arzt
oder Friseur.
• Ihre Pflegeperson nimmt für drei Wochen nachmittags an
einem Seminar teil; vormittags übernimmt sie die Pflege
weiterhin.
In diesem Fall erfolgt eine Anrechnung der stundenweisen
Verhinderungspflege auf den jährlichen Höchstsatz von
1.612 Euro, jedoch nicht auf die jährliche Höchstdauer von
sechs Wochen. Und das bisher bezogene Pflegegeld wird in
vollem Umfang weitergezahlt.
Mögliche Kombinationen und Erhöhungen
Eine Kombination von Verhinderungspflege und Leistungen aus
der Kurzzeitpflege ist auf Wunsch möglich. Wird der Betrag für
die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann der Leistungsbetrag
der Verhinderungspflege um max. 806 Euro erhöht werden
(maximaler Anspruch dann insgesamt 2.418 Euro).
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