P F L E G E G E L D F Ü R S E L B S T
ORGANISIER T E P F L EGE
Wer die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst
organisiert, z. B. durch ein Familienmitglied, kann dafür Pflegegeld
beantragen. Dessen Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
Vorausgesetzt
wird bei Inanspruchnahme des Pflegegeldes
eine
regelmäßige Beratung z. B. durch einen Pflegedienst. Damit soll
sichergestellt werden, dass Pflegefehler nicht auftreten bzw.
rechtzeitig erkannt werden. Die Häufigkeit dieser Beratungen
ist abhängig vom Pflegegrad, die Kosten dafür übernimmt die
Pflegekasse.
*Nicht verpflichtend, kann jedoch in Anspruch genommen werden.
Besteht der Anspruch auf Pflegegeld nicht für den gesamten
Kalendermonat, wird er entsprechend gekürzt. Eine Weiterzahlung
des Pflegegeldes hälftig oder in voller Höhe für einen
bestimmten Zeitraum ist auch möglich bei der Inanspruchnahme
von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, bei Krankenhausbehandlung
oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen sowie
bei häuslicher Krankenpflege anstelle oder zur Vermeidung von
Krankenhausbehandlung. Über die jeweilige Höhe und Dauer der
Weiterzahlung informieren wir Sie bei Bedarf gern persönlich.
PF L EGESACHL EIS TUNGEN
Für den Fall, dass z. B. Angehörige die häusliche Pflege nicht
übernehmen können, gibt es die Pflegesachleistung. Pflegebedürftige
der Pflegegrade 2 bis 5 können damit professionelle
Hilfestellung bei den körperbezogenen Pflegemaßnahmen,
pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung
in Anspruch nehmen. Der Leistungsumfang ist
dabei abhängig vom Pflegegrad. Voraussetzung für Pflegesachleistungen
ist, dass sie von Pflege- oder Betreuungsdiensten
erbracht werden, die Vertragspartner der Pflegekasse sind.
Pflegebedürftige müssen mit ihnen in einem Pflegevertrag
schriftlich die konkret zu erbringende Leistung vereinbaren.
Der volle Anspruch besteht auch in Teilmonaten. Durch den Umwandlungsanspruch
können außerdem nicht voll ausgeschöpfte
Ansprüche maximal in Höhe von 40 % des persönlichen Sachleistungshöchstbetrages
für Angebote zur Alltagsunterstützung
eingesetzt werden. Zum Beispiel für eine Einkaufs- oder Haushaltshilfe.
Wichtig bei Umwandlung: Die Leistungen müssen erst
selbst bezahlt und die Belege zur Erstattung anschließend bei
uns eingereicht werden.
GELD- UND SACHL EIS TUNGEN
K O M B I N I E R E N
Die Zahlung eines anteiligen Pflegegeldes ist möglich, wenn
Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen
werden. Entscheidend ist, wie viel Prozent des Höchstbetrages
für die Pflegesachleistung im betreffenden Kalendermonat
verbraucht wurden. Beispiel: Sie nutzen 70 % des Höchstbeitrages
für die Pflegesachleistung und können noch 30 % vom
Pflegegeld erhalten.
PFLEGE-
GRAD PFLEGEGELD BERATUNG
1 0 € Halbjährlich*
2 316 € Halbjährlich
3 545 € Halbjährlich
4 728 € Vierteljährlich
5 901 € Vierteljährlich
PFLEGEGRAD LEISTUNGSHÖHE
2 724 €
3 1.363 €
4 1.693 €
5 2.095 €
10
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