
Klassen zur Beschreibung der Nutzungsanforderungen – Nutzungsklassen 181
I I I I I I I II I
− Stauwasser aus der Geländeform (Hangwasser),
insbesondere bei Geländeneigungen über 10 %;
hierbei ist ebenfalls ein möglicher Wanneneffekt
in der verfüllten Baugrube zu beachten;
− zeitweise aufstauendes Sickerwasser aus Niederschlägen,
die wegen geringer Durchlässigkeit
des Bodens nicht schnell genug versickern
können; hierfür ist ebenfalls zu prüfen, ob in der
Baugrube ein Wanneneffekt entstehen kann;
− Je nach Genauigkeit der Informationen, sollte
der Bemessungswasserstand bereits einen angemessenen
Sicherheitszuschlag enthalten.
7 Klassen zur Beschreibung der
Nutzungsanforderungen –
Nutzungsklassen
7.1 Allgemeines
Die Nutzungsklassen beschreiben verbal qualitative
Anforderungen in Bezug auf die Wasserundurchlässigkeit
von Bauwerken:
− Hochwertige Nutzungsklasse A: „kein Wasserdurchtritt
zulässig“,
− Normale Nutzungsklasse B: „begrenzter Wasserdurchtritt
zulässig“.
Beim niedrigeren Anforderungsniveau der Nutzungsklasse
B können demnach auch geringfügige
Abweichungen in der Ausführung toleriert werden,
solange die qualitative Klassifizierung erreicht
wird.
Die Tabelle2 zeigt beide Nutzungsklassen im Vergleich.
Vor allem aus wirtschaftlichen Gründen kann es in
Einzelfällen sinnvoll sein, auch bei hochwertiger
Nutzung von der Richtlinienanforderung für
NKL-A zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich
abzuweichen und die Möglichkeit eines
begrenzten Wasserdurchtritts zuzulassen. Dies kann
gerechtfertigt sein, wenn Wasser in flüssiger Form,
beispielsweise in einem Doppelboden, zielsicher
abgeführt werden kann. Auch bei sehr selten zu erwartenden
Hochwasserereignissen, die einen tem-
Notüberläufen bzw. auch bei Gefälleanordnung
durch Behinderung des Wasserablaufs durch Erdüberschüttung
oder Dachaufbauten.
Tabelle1 führt Beispiele für beide Beanspruchungsklassen
auf.
Mit der Festlegung der Beanspruchungsklasse ist
auch die Festlegung des Bemessungswasserstands
verbunden. Sollten keine langjährigen Beobachtungen
vorliegen oder die zu erwartenden zukünftigen
Gegebenheiten nicht abgeschätzt werden können,
ist der Bemessungswasserstand auf der sicheren
Seite auf Höhe der Geländeoberkante festzulegen.
Für die Ermittlung eines ausreichend sicheren geringeren
Bemessungswasserstands ist im Rahmen
eines Baugrundgutachtens ein Sachverständiger für
Geotechnik mit entsprechendem Fachwissen und
Erfahrung durch den Bauherrn einzubinden. Hierbei
sind folgende Informationen zu berücksichtigen
[3]:
− aktueller Grundwasserstand am Beurteilungsstandort;
− Langzeitaufzeichnungen von Grundwasserständen
am Beurteilungsstandort oder an benachbarten
Grundwassermessstellen, die zur Beurteilung
der Schwankungen des Grundwasserstands
geeignet sind;
− Grundwasserabsenkungen, die den aktuellen
Grundwasserstand am Beurteilungsstandort beeinflussen
hinsichtlich Höhe der Absenkung
und voraussichtliche Dauer, d. h., ob während
des Nutzungszeitraums des geplanten Bauwerks
die Beendigung der Absenkung nicht ausgeschlossen
werden kann;
− langjährige Hochwasserstände von Gewässern,
die den Wasserstand am Beurteilungsstandort
beeinflussen können;
− Schichtenwasser im anstehenden Boden infolge
von unterschiedlich durchlässigen Bodenschichten,
wobei insbesondere auch der mögliche Aufstau
von Schichtenwasser in der verfüllten Baugrube
geprüft werden muss, wenn das Verfüllmaterial
durchlässiger als der anstehende Boden
ist (Wanneneffekt);
Tabelle 1. Beispiele für Beanspruchungsklassen
Beanspruchungsklasse 1 (BKL-1) Beanspruchungsklasse 2 (BKL-2)
Kontakt des WU-Betonbauteils mit anstehendem
Wasser
– Grundwasser,
– Hochwasser,
– Schichtenwasser (auch nur zeitweise aufstauend),
– zeitweise anstehendes Wasser auf horizontalen
und geneigten Flächen (WU-Dächer).
Kontakt des WU-Betonbauteils mit Feuchte oder
herabsickerndem Wasser
– feuchtes Erdreich (außer WU-Dächer),
– Sickerwasser bei stark durchlässigem Boden oder
dauerhaft rückstaufreier Dränage (nichtstauend).