
Aufgaben der Planung 179
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schon während der Entwurfsplanung – fallen (s. a.
Abschnitt 12).
Das Ergebnis der einzelnen Planungsphasen ist jeweils
mit den Vorgaben und Nutzungsanforderungen
des Bauherrn anzugleichen und erforderlichenfalls
anzupassen, wenn die Bauherrenwünsche aus
der Bedarfsplanung nicht sicher erreichbar sind
oder sich während der Planungs- und Bauphase ändern.
Zur Sicherstellung der Ausführbarkeit ist jedoch die
frühzeitige Beteiligung des Bauausführenden an der
Planung der Details erforderlich. Dies betrifft insbesondere
folgende Gesichtspunkte:
− Ist mit der geplanten Bewehrungsführung ein
Betoneinbau ohne wesentliches Entmischen
möglich?
− Kann die geplante Fugenabdichtung unbehindert
eingebaut werden und insbesondere an
Stoßstellen eine dichte Verbindung erreicht
werden?
− Ist die fehlstellenfreie Einbettung der Fugendichtung
im Beton möglich?
Eine solche Zusammenarbeit bedingt jedoch, dass
die Verantwortlichkeiten der Beteiligten für die Planung
einschließlich der gegenseitigen Informationspflichten
und der Koordination der einzelnen Planungstätigkeiten
klar festgelegt werden (siehe auch
Orientierungshilfe [1], Anhang A).
Die in der Aufzählung a) bis n) genannten Aufgaben
der Planung sind in den nachfolgenden Abschnitten
näher ausgeführt und werden dort erläutert. Es sei
hier nur darauf hingewiesen, dass die gängige Beschreibung
eines WU-Betonbauwerks lediglich mit
WU-Beton und rissbreitenbegrenzender Mindestbewehrung
nicht ausreichend ist. So ist beispielsweise
bei Bauwerken, bei denen ein Wasserdurchtritt vollständig
ausgeschlossen werden muss, nicht die Begrenzung
der Rissbreite, sondern die Vermeidung
oder deren planmäßiges Abdichten erforderlich. Bei
der Planung müssen alle getroffenen Festlegungen
auch auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden.
Die Koordinierung der oben genannten Aufgaben
obliegt in der Regel dem Objektplaner. Es ist zu berücksichtigen,
dass der Planungsprozess einen entsprechenden
zeitlichen Vorlauf erfordert, weil die
Entscheidungen der einzelnen Beteiligten Rückwirkungen
auf andere Verantwortungsbereiche haben
können. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass für die
Koordinierung der Planungstätigkeit entsprechende
Erfahrung mit der Umsetzung von WU-Betonkonstruktionen
erforderlich ist (insbesondere bei hochwertiger
Nutzung). Zur Unterstützung seiner koordinierenden
Aufgabe wird dem Objektplaner empfohlen,
einen besonders Sachkundigen (im Sinne
eines WU-Koordinators) zu benennen, der die Auswirkung
einzelner Planungsannahmen bewerten
n) Planung der technischen Ausrüstung und der
objektspezifischen Ausbauplanung unter Berücksichtigung
der Folgen der Tragwerksplanung
und der festgelegten Nutzungsklasse
(Anm.: gegenüber [1] hier ergänzt).
Die Planung muss sicherstellen, dass die planmäßigen
Einwirkungen durch die WU-Betonkonstruktion
so aufgenommen werden können, dass die gemeinsam
mit dem Bauherrn festgelegten Nutzungsanforderungen
sicher erfüllt werden. Das klingt
simpel, stellt jedoch höchste Anforderungen an das
gesamte Planungsteam.
Insbesondere das Erreichen trockener Oberflächen
in der Nutzungsklasse A stellt hohe Anforderungen
an die Planer. Für den Tragwerksplaner ist dies
nicht einfach eine Bemessungsaufgabe, sondern es
erfordert, so zu konstruieren, dass Trennrisse möglichst
vermieden oder auf ein Minimum reduziert
werden und dauerhaft abgedichtet werden müssen.
Die Nutzungsanforderungen sind vom Bauherrn
oder seinem Bevollmächtigen zu klären und eindeutig
zu beantworten. Die Ergebnisse müssen als
Grundlage für die weiteren planerischen Festlegungen
dokumentiert werden (Bedarfsplanung nach
DIN 18205 [23]).
Alle Planungsergebnisse sind zu dokumentieren.
Idealerweise erstellt der Tragwerksplaner bis spätestens
zur Leistungsphase Entwurfsplanung ein
WU-Konzept, in dem die Festlegungen und getroffenen
Annahmen beschrieben werden. Insbesondere
sind die Folgen der Planung zu formulieren.
Aus der Dokumentation der konstruktiven, betontechnischen
und ausführungstechnischen Planung
müssen Erfordernisse für die weitere Planung der
technischen Ausrüstung und der Objektplanung
hervorgehen, die durch die beteiligten Planer umzusetzen
sind. Werden beispielsweise in der Nutzungsphase
wasserführende Risse an Wänden erwartet,
ist durch die Objekt- und TA-Planung sicherzustellen,
dass die Wände dauerhaft zugänglich
sind.
Die häufig geübte Praxis, Details wie die Fugenausbildung
den Bauausführenden zu überlassen, führt
oft zu Lösungen, die die Annahmen des Tragwerksplaners
nicht ausreichend berücksichtigen. Grundsätzlich
hat die Planung aller Fugen durch den Tragwerksplaner
in Abhängigkeit des gewählten Entwurfs
zu erfolgen. Will der Bauausführende von der
geplanten Umsetzung der Fugenanordnung und
-ausbildung abweichen, ist eine Abstimmung mit
dem Tragwerksplaner erforderlich. Zur Sicherstellung
der Ausführbarkeit ist jedoch eine möglichst
frühzeitige Einbindung des Bauausführenden in den
Planungsprozess anzustreben.
Die Entscheidung über den Einsatz von Elementwänden
muss so früh wie möglich – idealerweise