
178 DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“
Die Planung des WU-Betonbauwerks ist vom Objektplaner
unter Beteiligung von Fachplanern
durchzuführen. Die technischen Verantwortlichkeiten
der Planungsbeteiligten sowie Koordinierungsumfang
und Informationsaustausch sind zu Projektbeginn
für die einzelnen Teilbereiche der Planung
(Entwurfs- und Ausführungsplanung) festzulegen
(siehe auch Checkliste in [1], Anhang A).
Insbesondere ist zu klären, wie und von wem ausführungs
und betontechnische Planungsleistungen
in der Projektphase, in der der Bauausführende
noch nicht beteiligt ist, zu leisten sind.
Bei der Planung sind mindestens die folgenden, die
Wasserundurchlässigkeit beeinflussenden, Aufgaben
und Maßnahmen, einzeln und in ihrem Zusammenwirken
zu berücksichtigen (sinngemäß nach
[1]):
a) Bedarfsplanung (dokumentierte Nutzungsanforderungen);
b) Festlegung der Beanspruchungsklasse und erforderlichenfalls
Berücksichtigung angreifender
Wässer und Böden;
c) Festlegung einer oder mehrerer Nutzungsklassen
und des Nutzungsbeginns;
d) Bauteilbezogene Wahl eines Entwurfsgrundsatzes:
„Risse vermeiden“, „Rissbreiten für
Selbstheilung begrenzen“, „Einzelrisse zulassen
und planmäßig abdichten“;
e) Festlegung der aus den Entwurfsgrundsätzen
folgenden konstruktiven, betontechnischen
und ausführungstechnischen Maßnahmen (beispielsweise
Festlegung von Betoneigenschaften,
die der Bemessung zugrunde liegen);
f) Wahl von Bauteilabmessungen, Bewegungsfugen,
Sollrissfugen;
g) Bemessung und Bewehrungskonstruktion;
h) Planung von Einbauteilen und Durchdringungen;
i) Planung von Bauablauf, Betonierabschnitten,
Arbeitsfugen, einschließlich der erforderlichen
Qualitätssicherungsmaßnahmen;
j) Planung des geschlossenen Fugenabdichtungssystems;
k) Planung und Ausschreibung der Abdichtung für
alle planmäßigen und unplanmäßigen Trennrisse;
l) Dokumentation aller relevanten Festlegungen
und Entscheidungen in der Planung und Weitergabe
an alle Beteiligten;
m) Beschreibung der für die Nutzung möglicherweise
folgenden Einschränkungen (beispielsweise
wasserführende Risse, Annahmen für den
Zeitraum und die Bedingungen für die
Selbstheilung);
An der Wasser beaufschlagten Seite stellt sich zunächst
eine Zone ein, in die das Wasser durch den
hydraulischen Druck (Permeation) eindringt. Der
Druckwasserbereich beträgt bei WU-Beton wenige
Millimeter (bis zu etwa 25mm). Die Eindringtiefe
durch Permeation ist begrenzt, da der Beton sich
selbst abdichtet und weniger durchlässig wird [14].
Danach folgt der Kapillarbereich. Die kapillare
Eindringtiefe erreicht schwerkraftunabhängig nach
etwa einem Monat Wasserbeaufschlagung bei
WU-Beton C30® 37 den Maximalwert zwischen
5mm und 70mm [14]. Die Begrenzung beruht auf
Selbstabdichtungseffekten durch Wechselwirkungen
zwischen Zementgel und eindringendem Wasser
[15].
Im anschließenden Kernbereich stellt sich ein stationäres
Feuchtetransportgleichgewicht ein, d. h.
durch den Kernbereich wird kein Wasser mehr
transportiert.
An der Luftseite befindet sich dann der Diffusionsbereich
mit der typischen Abgabe von Baufeuchte
an die Raumluft bzw. Aufnahme und Abgabe nutzungsbedingter
raumseitiger Feuchteschwankungen
durch Wasserdampfdiffusion. Der Diffusionsbereich
beträgt für WU-Betone C30® 37 etwa
40mm bis 80mm [14], wobei der Diffusionswiderstand
von Beton mit der Tiefe zunimmt [16].
4 Aufgaben der Planung
Planung im Sinne der Richtlinie ist nicht als Tätigkeit
eines Einzelnen zu verstehen, sondern als das
koordinierte Zusammenwirken der Verantwortlichen
für die verschiedenen Planungsbereiche.
Beteiligt sind:
− Objektplaner(Architekt, im Regelfall der
Koordinator der Planungstätigkeiten und
Vertreter des Bauherrn),
− Tragwerksplaner,
− Bauphysiker,
− Planer der Technischen Ausrüstung
(TA-Planer),
− Sachverständiger für Geotechnik,
− Betontechnologe,
− Bauausführende (beispielsweise Arbeitsvorbereitung),
− ggf. Sachkundiger Planer nach DAfStb-
Instandsetzungsrichtlinie [17].
Die zeitlich unterschiedliche Einbindung der verschiedenen
Beteiligten erfordert von Beginn an eine
entsprechende Koordination der Planung. Für die
Koordination des gesamten Planungsablaufs für ein
WU-Betonbauwerk muss ein Verantwortlicher festgelegt
werden. In der Regel obliegt diese Koordination
dem Objektplaner.