
176 DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“
zulässiges nutzungsverträgliches Maß zu begrenzen.
Dieses Maß kann grundsätzlich qualitativ oder
quantitativ festgelegt werden. In der WU-Richtlinie
geschieht dies qualitativ durch die Definition der
Nutzungsklassen.
Die Begrenzung des Wasserdurchtritts bei WU-Betonkonstruktionen
erfolgt derart, dass kein Wasser
durch Kapillartransport oder durch Permeation die
der Wasserbeaufschlagung abgewandte Bauteilseite
erreicht. Dies wird sichergestellt durch eine entsprechende
Dichtheit des definierten Baustoffs „WU-Beton“
(normativ als „Beton mit hohem Wassereindringwiderstand“
bezeichnet) und durch Mindestbauteildicken.
Bei den empfohlenen Mindestbauteildicken
der WU-Richtlinie [1] (vgl. hier Tabelle
9) wurde ein Sicherheitszuschlag berücksichtigt.
Durch eine dichtere Betonqualität (beispielsweise
mit geringeren w® zeq-Werten) kann die Begrenzung
des Feuchtetransports in flüssiger Form auch mit
geringeren Mindestbauteildicken erreicht werden.
Ein entwurfsgemäß begrenzter Wasserdurchtritt
kann in der Regel nur durch Trennrisse und nicht
zusätzlich abgedichtete Arbeitsfugen, Sollrissquerschnitte
oder Bauteildurchdringungen eintreten, sofern
dieser nicht mit im Entwurf vorgesehenen
Dichtmaßnahmen von vornherein verhindert wird.
Fachgerecht geplante und ausgeführte WU-Betonbauwerke
sind bezüglich des Wasserdurchtritts flächigen
Außenabdichtungen grundsätzlich gleichwertig.
Dies gilt auch für die Begrenzung der Wasserdampfdiffusion,
jedoch nicht im Sinne einer
Dampfsperre. Die an die Innenraumluft abgegebenen
Feuchtemengen durch die WU-Betonbauteile
sind vernachlässigbar gering [13]. Der luftseitige
Bereich jedes Betonbauteils trocknet im Laufe der
Zeit aus. Bei dichterem WU-Beton kann das länger
dauern als bei üblichem Beton für Innenbauteile in
Expositionsklasse XC1. Maßgebend für die luftseitige
Wasserdampfabgabe ist in den ersten Jahren bei
allen Betonbauteilen das im Beton vorhandene freie
Wasser („Baufeuchte“) und gegebenenfalls die Ausbildung
der luftseitigen Bauteiloberfläche [14].
Durch entsprechendes Lüften bzw. Klimatisieren ist
diese Feuchtigkeit ohne Weiteres abführbar; die
nutzungsbedingte Luftfeuchte ist deutlich höher
(vgl. auch [32]). Wenn nach Jahren das Feuchtegleichgewicht
erreicht ist, findet ein Feuchteaustausch
im Bauteil nur noch auf sehr geringem Niveau
statt. Die dabei eventuell aus dem Bauteil
luftseitig ausdiffundierende Feuchte ist in aller Regel
um ein Vielfaches geringer als die nutzungsbedingt
anfallende Feuchte, die sich beispielsweise
durch Tauwasserbildung auf kühlen Bauteiloberflächen
niederschlägt. Die Feuchtekondensation auf
den Bauteiloberflächen muss daher durch ein
zweckmäßiges Lüftungsverhalten bzw. durch zusätzliche
bauphysikalische und raumklimatische
Maßnahmen ausgeschlossen werden [3, 32].
durch Festlegung von rechnerischen Trennrissbreiten)
vertraglich zu vereinbaren.
Die WU-Richtlinie [1] gilt im Allgemeinen auch
nicht für Behälter. Für Wasserbehälter können alternativ
der Eurocode 2 mit dem Teil3: Silos und Behälterbauwerke
aus Beton [6, 7] oder für Gärfutter-,
Gülle- oder Biogasbehälter aus Beton DIN 11622-2
[10] herangezogen werden.
Die WU-Richtlinie gilt im Allgemeinen auch nicht
für Bauwerke des Ingenieurbaus im öffentlichen
Brücken- und Tunnelbau oder im Wasserbau. Für
solche WU-Ingenieurbauwerke (beispielsweise als
WUB-KO bezeichnet) gelten andere Regelwerke als
zusätzliche Vertragsbedingungen wie die ZTV-ING
[11] oder die ZTV-W [12].
Für den Erfolg der abdichtenden Funktion der
WU-Betonbauwerke kommt es darauf an, dass der
Bauherr im Rahmen der Bedarfsplanung unter Mithilfe
des Objektplaners die Gebrauchseigenschaften
und Nutzungsanforderungen seiner Räume festlegt
und dokumentiert. Auf der Basis des formulierten
Bedarfs sind die WU-Betonbauwerke so zu planen
und auszuführen, dass die Ziele des Bauherrn in Bezug
auf die Nutzung erreicht werden. Die hierfür in
der Richtlinie gestellten Anforderungen können nur
durch intensive Zusammenarbeit aller Baubeteiligten
erfüllt werden. Es ist insbesondere erforderlich,
dass die technischen Verantwortlichkeiten der Baubeteiligten
und der Koordinierungsbedarf für ihre
Tätigkeit vom Bauherrn oder Objektplaner festgelegt
und dokumentiert werden. Als Orientierungshilfe
für die Abstimmung und Dokumentation der
Verantwortlichkeiten zu einem möglichst frühen
Zeitpunkt wurde der informative Anhang A aufgenommen.
Für die in der Praxis für solche WU-Betonbauwerke
geläufigen Begriffe „Weiße Wanne“ und „Weiße
Dächer“, ursprünglich entstanden in Abgrenzung zu
bituminös abgedichteten („Schwarze Wanne“) oder
mit Bentonitmatten abgedichteten Bauwerken
(„Braune Wanne“), werden in der Neuausgabe die
Begriffe „WU-Wanne“ und „WU-Dach“ verwendet.
3 Wasserundurchlässigkeit als
Gebrauchstauglichkeitseigenschaft
Die Eigenschaft der „Wasserundurchlässigkeit“ darf
nicht mit der Eigenschaft „Wasserdichtheit“ verwechselt
werden. Im Unterschied zu technisch dichten
Systemen gehören zur Bauart WU-Betonbauwerk
systemtypische Vorgänge eines möglichen
Feuchtetransports im Betonquerschnitt (Permeation,
kapillares Saugen, Diffusion, Osmose), durch
Risse, durch Fugen und entlang von einbetonierten
Bauelementen. Das heißt, dass es bei der Eigenschaft
„Wasserundurchlässigkeit“ darum geht, den
Wasserdurchtritt in die genutzten Räume auf ein