
Einleitung 175
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− Aufnahme von Regelungen für WU-Dächer,
− Erhöhung der Anforderungen bei Entwurfsgrundsatz
b) mit Selbstheilung (zusätzliche Abhängigkeit
vom Wasserdruck unabhängig von
der Bauteildicke, Begrenzung auf maximal
10m Wasserdruckhöhe),
− Erhöhung der Anforderungen bei WU-Elementwänden
(Vergrößerung der Mindestrauigkeit
der Verbundfugen, Präzisierung lichter Abstand
zwischen der Bewehrung in der Ortbetonergänzung),
− Aufnahme eines informativen Anhangs mit einer
Orientierungshilfe zur Abstimmung der Zuständigkeit
bei der Planung und der Ausführung
von WU-Betonbauwerken (Checkliste).
Die folgenden Hinweise und Erläuterungen sollen
die Grundlagen der weiterhin bestehenden Regelungen
und der Änderungen in der neuen WU-Richtlinie
[1] nachvollziehbar beschreiben. Ergänzt werden
Anwendungshinweise und Beispiele.
2 Anwendungsbereich der
WU-Richtlinie
Die WU-Richtlinie [1] enthält ergänzende Regelungen
zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit
mit der besonderen Anforderung an die Wasserundurchlässigkeit
im allgemeinen Hoch- und Wirtschaftsbau
für teilweise oder vollständig ins Erdreich
eingebettete Untergeschosse und für Dächer
aus Beton ohne zusätzliche Abdichtung. Wasserundurchlässige
Betonkonstruktionen (WU-Betonkonstruktionen)
übernehmen dabei sowohl die lastabtragende
und in Kombination mit einer Fugen und
Rissabdichtung auch allein die Funktion der Wasserundurchlässigkeit
ohne zusätzliche äußere Abdichtungsmaßnahmen.
Die Regelungen der WU-Richtlinie [1] sind auf typische
WU-Betonbauteile im allgemeinem Hoch-
und Wirtschaftsbau ausgerichtet. Die WU-Richtlinie
gilt jedoch nicht für Betonfertiggaragen.
Die Regelungen der WU-Richtlinie können grundsätzlich
auch für andere Betonbauwerke mit der
Funktion der Wasserundurchlässigkeit (beispielsweise
Becken und Behälter) angewendet werden.
Dabei sind jedoch projektbezogen die Nutzungsanforderungen
und die erforderliche Wasserundurchlässigkeit
qualitativ (beispielsweise zulässiger Grad
der Feuchteerscheinungen auf der wasserabgewandten
Bauteilseite) oder quantitativ (beispielsweise
zulässige Leckageraten im Sinne von Liter Wasser
je Stunde und je m2 benetzte Fläche oder indirekt
1 Einleitung
Die erste Ausgabe der Richtlinie „Wasserundurchlässige
Bauwerke aus Beton“ des Deutschen Ausschusses
für Stahlbeton erschien im November 2003
[2]. Zusammen mit den Erläuterungen im DAfStb-
Heft 555 [3] von 2006 hat sich diese Richtlinie für
die Bauart WU-Betonbauwerke schnell in der Praxis
etabliert und gilt heute als anerkannte Regel der
Technik in Deutschland.
Anlässlich der Fortschreibung der Normung im Betonbau,
insbesondere der Einführung des Eurocode
2 [4, 5] und vor dem Hintergrund von weiteren über
10 Jahren Erfahrungen mit WU-Betonbauwerken
hatte der Vorstand des Deutschen Ausschusses für
Stahlbeton Ende 2014 beschlossen, die DAfStb-
WU-Richtlinie von 2003 [2] redaktionell und inhaltlich
zu überarbeiten. Im Mai 2015 nahm der zuständige
Unterausschuss unter der Obmannschaft
von Prof. Dipl.-Ing. Claus Flohrer die Arbeit hierfür
auf. Ergebnis der Überarbeitung war der neue
Richtlinienentwurf vom Oktober 2016, der das
DAfStb-Einspruchsverfahren bis zum Anfang Februar
2017 durchlief. Die Veröffentlichung der zweiten
Ausgabe der WU-Richtlinie [1] soll bis Ende
2017 erfolgen. Die Überarbeitung des DAfStb-Heftes
555 [3] mit den Erläuterungen des zuständigen
DAfStb-Unterausschusses folgt dann zu einem späteren
Zeitpunkt.
Auch die in der Neuausgabe der WU-Richtlinie [1]
enthaltenen Regelungen basieren auf gesicherten
Erfahrungen aus einer mehr als 50 Jahre langen Praxis
in Planung und Ausführung von WU-Betonbauwerken.
Neben der Wirtschaftlichkeit hat sich dabei
als eine besonders günstige Eigenschaft der
WU-Betonbauwerke die einfache und relativ zielsichere
Zuordnung von wasserführenden Fehlstellen
zum festgestellten Ort ihres Auftretens herausgestellt
und die damit verbundene Möglichkeit, diese
während der gesamten geplanten Nutzungsdauer
instand zu setzen.
Zusammenfassend können folgende wesentliche
Änderungen in der Neuausgabe [1] gegenüber der
WU-Richtlinie von 2003 [2] hervorgehoben werden:
− Verbesserung der Lesbarkeit und Verständlichkeit,
− stärkere Herausstellung der Aufgaben der Planung
als Leitfaden für erforderliche Planungsschritte,
− Präzisierung von Kommunikations-® Dokumentations
und Prüfpflichten zwecks besserer Qualität,
Beton-Kalender 2018: Bautenschutz, Brandschutz.
Herausgegeben von Konrad Bergmeister, Frank Fingerloos und Johann-Dietrich Wörner
© 2018 Ernst & Sohn GmbH & Co. KG. Published 2017 by Ernst & Sohn GmbH & Co. KG.