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Muster Versteigerungsprotokoll
Vor dem unterzeichnenden Notar erschienen
1. Herr Matthias Knake,
geboren am 2. September 1976,
geschäftsansässig Schloßstraße 30, 12163 Berlin,
- dem Notar von Person bekannt -,
- nachstehend „Auktionator“ genannt -,
nachfolgend handelnd in Vollmacht für
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_____________________________________________
als dem im Grundbuch eingetragenen / noch einzutragenden
Eigentümer - im Folgenden auch „Einlieferer“ oder „Verkäufer“
genannt - aufgrund der Vollmacht vom ______________, die im Original
vorliegt und als Anlage zu dieser Urkunde genommen wird.
2. Herr/Frau _________________ (Bieter-Nr. )
geboren am _______________________
- im folgenden „Meistbietender“ genannt -,
auch wenn es sich um mehrere handelt -.
Der Auktionator Matthias Knake eröffnete die Versteigerung
vom __________________ und wies darauf hin, dass die
Versteigerungsbedingungen gelten, die in der notariellen Verhandlung
vom 27. September 2019 des Notars Frank Jablonski, Berlin, zu dessen
UR-Nr. 452/2019 niedergelegt sind.
I.
Der Auktionator erklärte, dass die Immobilie - nachstehend
„Kaufobjekt“ genannt -, wie sie in dem hier als
Anlage 1
beigefügten Auslobungstext beschrieben ist, zur Versteigerung
gelangt.
Die Anlage wurde vom Auktionator während der Auktion in Gegenwart
des Notars und des Meistbietenden verlesen.
1. Nach dreimaligem Aufruf erteilte der Auktionator den Zuschlag zu
einem Meistgebot von _____________________€
(in Worten: ___________________________________ Euro)
um _______________ Uhr an den Ersteher.
2. Das Aufgeld gemäß Ziffer 14.1 der Versteigerungs-bedingungen
beträgt incl. USt. ___________________ €.
3. Auf Befragung erklärten die Erschienenen, dass keine Vorbefassung
des amtierenden Notars gemäß § 3 Abs. (1) Ziffer 7 BeurkG gegeben
ist.
Die jeweiligen Erschienenen erklärten sich mit der Beurkundung des
Vertrages im Rahmen von Sammelbeurkundungen - die aus nicht
mehr als 5 Niederschriften besteht - einverstanden. Dabei wurde der
gleichlautende Text der Niederschriften verlesen.
Die Versteigerungsbedingungen hängen im Auktionssaal aus und sind
jedem Meistbietenden in beglaubigter Fotokopie unmittelbar nach
Zuschlag ausgehändigt worden; zudem werden sie dieser Urkunde
als Anlage 2 in beglaubigter Abschrift beigefügt. Auf Verlesung wird
nach Belehrung des amtierenden Notars über die Vorschrift des § 13
a BeurkG verzichtet. Die Vertragsparteien bestätigen den Erhalt einer
beglaubigten Fotokopie der Versteigerungsbedingungen, dass sie diese
gelesen haben und deren Inhalt kennen. Die Beteiligten erklären, dass
sie die Versteigerungsbedingungen als für sich verbindlich anerkennen.
Die Erschienenen erklärten, dass ihnen die vom Notar während der
Versteigerung gemachten Hinweise bekannt sind. Sie bestätigen,
dass sie die Hinweise zur Kenntnis genommen und verstanden
haben. Der Notar erörterte noch einmal deren Inhalt und wies darauf
hin, dass der dem Ersteher erteilte Zuschlag erst mit der jetzigen
Beurkundung rechtsverbindlich wirksam und grundbuchlich vollziehbar
wird. Deshalb ist der vorher erteilte Zuschlag bis zur Beurkundung
noch nicht bindend. Vom Ersteher gewünschte Änderungen der
den Allgemeinen Versteigerungsbedingungen entsprechenden
vertraglichen Regelungen sind im Hinblick auf die Geltung auch für den
Einlieferer/Verkäufer jedoch grundsätzlich nicht möglich und müssten
ggf. zum Abbruch der Beurkundung führen.
Im Hinblick auf § 17 Absatz 2a Satz 2 Nummer 2 des
Beurkundungsgesetzes wird festgestellt, dass die Beteiligten
über den Katalog bzw. die im Internet vom beurkundenden
Notar und dem Auktionshaus Karhausen AG veröffentlichten
Versteigerungsbedingungen und Muster des Versteigerungsprotokolls
die Möglichkeit hatten, sich ausreichend zu informieren.
Die Beteiligten erkennen die sich aus der Anlage 1 (Auslobungstext)
ergebenden Erklärungen als für sich verbindlich an und genehmigen
deren Inhalt.
II.
Das Objekt ist verzeichnet beim
Amtsgericht …
Grundbuch von …
Blatt …
Bestandsverzeichnis lfd. Nr. …
Gemarkung …, Flur …, Flurstück …
in grundbuchmäßiger Größe von … m²
- nachstehend Kaufgegenstand genannt -.
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alternativ:
Das Objekt ist eine noch zu vermessende / bereits vermessene
Teilfläche von ca. ___________ m² des beim Amtsgericht
____________________ wie folgt verzeichneten Grundstückes
Grundbuch von …
Blatt …
Bestandsverzeichnis lfd. Nr. …
Gemarkung …, Flur …, Flurstück …
in grundbuchmäßiger Größe von … m²
Die Teiläche ist auf dem als
Anlage 3
beigefügten Lageplan rot/blau umrandet und gelb/blau unterlegt. Der
Lageplan wurde den Beteiligten zur Einsicht vorgelegt, von diesen
genehmigt, zum Gegenstand dieser Beurkundung gemacht und dieser
Urkunde beigefügt.
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Bei DB zusätzlich:
Der Lageplan ist der auszugsweisen Bezugsurkunde des Notars
…………….. in Berlin vom ___________ - UR-Nr. ____________ - als
Anlage Nr. _____ beigefügt. Die vorgenannte Bezugsurkunde lag in
auszugsweiser beglaubigter Abschrift vor.
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Der Verkäufer verpichtet sich, die Vermessung des Kaufgegenstandes
auf seine Kosten zu beauftragen.
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Bei DB zusätzlich:
Die Einzelheiten zu liegenschaftsbezogenen Verträgen sowie
mitverkauften bzw. nicht mitverkauften Sachen ergeben sich aus
der vorgenannten Bezugsurkunde. Auf die Bezugsurkunde wurde
bereits vom Auktionator hingewiesen; sie lag im Auktionssaal aus.
Eine auszugsweise beglaubigte Abschrift lag zur Beurkundung vor.
Die Bezugsurkunde ist den Beteiligten bekannt und wird dieser
Urkunde als Anlage beigefügt. Die darin enthaltenen Bestimmungen,
insbesondere Regelungen zu Dienstbarkeiten, sind Gegenstand
dieses Vertrages.
Die Beteiligten bestätigen den Erhalt einer beglaubigten
(auszugsweisen) Fotokopie der Bezugsurkunde.
Alternativ: ohne Verlesung (Exposé):
Die vorerwähnte Bezugsurkunde ist dem Ersteher bereits mit