PF L EGEHI L F SMI T T EL
Pflegehilfsmittel übernehmen wichtige Aufgaben zur Erleichterung
der Pflege, zur Linderung von Beschwerden oder zur Ermöglichung
einer selbstständigeren Lebensführung. Hierzu zählen
z. B. Pflegebetten und Hausnotrufsysteme. Die Notwendigkeit
der Versorgung wird dabei von der Pflegekasse unter Beteiligung
einer Pflegekraft oder des Medizinischen Dienstes geprüft.
Leistungsumfang
• Verbrauchs-Pflegehilfsmittel (z. B. Bettschutzeinlagen)
bis zu 40 Euro/Monat.
• Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett) inkl. Kosten
für Anpassung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung.
Die Überlassung erfolgt vorrangig leihweise. Ist das Pflegehilfsmittel
keine Leihgabe, leisten Versicherte, die das
18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung von 10 % –
höchstens 25 Euro.
F INANZ I E L L E ZUSCHÜSSE ZUR
V E R B E S S E R U N G D E S W O H N U M F E L D S
Manchmal ist es erforderlich, das Wohnumfeld zu verändern,
damit z. B. die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht oder
eine Überforderung des Pflegebedürftigen bzw. der Pflegeperson
verhindert wird. Oder sich dadurch die möglichst selbstständige
Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen
lässt. Im Einzelfall können dann finanzielle Zuschüsse für die
entsprechenden Maßnahmen gewährt werden.
Leistungsumfang
• Maximale Zuschusshöhe: 4.000 Euro je Maßnahme.
• Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung,
ist der Gesamtbetrag je Maßnahme zur Verbesserung
des gemeinsamen Wohnumfelds auf 16.000 Euro gesamt
(maximal 4.000 Euro je Pflegebedürftigen) begrenzt. Bei mehr
als vier Anspruchsberechtigten wird der Gesamtbetrag anteilig
auf deren Versicherungsträger aufgeteilt.
• Art und Umfang der finanziellen Zuschüsse werden durch
einheitliche Richtlinien der Pflegekassen festgelegt.
Wir sind
für Sie da!
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LEISTUNGEN F ÜR P FLEGEBEDÜRFTIGE
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