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A • Kaufpreis
Der Kaufpreis (bei Zahlung der Bietungssicherheit am
Auktionstag der Restkaufpreis) ist im Regelfall innerhalb von
6 Wochen nach dem Zuschlagstermin zu bezahlen. Hier bitten
wir Sie auf das entsprechende Schreiben des Notars mit
dem Kaufvertrag zu warten, dort ist die Bankverbindung des
Notanderkontos bzw. bei Direktzahlung die Bankverbindung
des Verkäufers aufgeführt. Bitte beachten Sie bei der
Überweisung auch genau den für jedes Objekt einzeln
benannten Verwendungszweck, da Ihre Zahlung sonst nicht
korrekt verbucht werden kann.
B • Aufgeld
Unsere Rechnung für das Aufgeld (Courtage) werden wir
Ihnen postalisch zusenden. Sollten Sie am Auktionstag das
Aufgeld (Courtage) noch nicht vollständig beglichen haben,
ist der Restbetrag aufgeführt. Wir bitten diesen umgehend
auszugleichen, da das Aufgeld bereits am Tag des Zuschlags in
voller Höhe fällig war.
C • Nebenkosten
Für die Notargebühren erhalten Sie eine separate Rechnung
des Notars. Sofern Sie am Auktionstag bereits einen Vorschuss
geleistet haben, wird dieser auf den Rechnungsbetrag
angerechnet. Bitte beachten Sie außerdem, dass im
Rahmen der Vertragsabwicklung weitere Gebühren, z.B. für
die Verzichtserklärung der Gemeinde auf das gesetzliche
Vorkaufsrecht anfallen. Diese Gebühren müssen Sie nach
Erhalt des jeweiligen Bescheides unbedingt zeitnah bezahlen,
da die Behörden diese zum Vollzug des Vertrages unbedingt
notwendigen Urkunden erst nach Eingang der Gebühr
ausstellen. Eine nicht gezahlte Gebühr kann also Ihre Eintragung
in das Grundbuch als neuen Eigentümer verzögern!
Objektübergabe
Die Objektübergabe erfolgt - wenn im Vertrag nicht für
das Objekt eine Sonderregelung vereinbart wurde - am
Monatsersten der nach der vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises folgt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie das
Objekt betreten und nutzen, bei vermieteten Immobilien
steht Ihnen die Mieteinnahme ab dem Monat nach
Kaufpreiszahlung zu. Bitte beachten Sie diese Regelung
beim Überweisungsvorgang, ggf. kann eine Zahlung
einen Tag zu spät die Übergabe um einen ganzen Monat
verzögern! Gleichzeitig bedingt die Übergaberegelung, dass
Sie das Objekt VOR vollständiger Kaufpreiszahlung nicht in
Besitz nehmen oder bereits nutzen dürfen. Die Schlüssel
erhalten Sie erst zum Übergabestichtag durch den Verkäufer.
Die Übergabe ndet direkt zwischen dem Verkäufer und
Ihnen als Käufer/Ersteher statt. Das Auktionshaus ist
nicht berechtigt, Schlüssel oder Originalunterlagen zu den
Immobilien herauszugeben.
Eigentumsübergang
Mit der Objektübergabe sind Sie Besitzer Ihrer neuen
Immobilie. Das deutsche Rechtssystem unterscheidet
aber zwischen Besitz und Eigentum. Deshalb werden die
laufenden Kosten der Immobilie (Grundsteuer, Versicherung,
Straßenreinigungsgebühren, etc.) von der Gemeinde bzw.
den Versorgungsunternehmen weiterhin dem Verkäufer in
Rechnung gestellt.
Da Sie ab der Übergabe den Nutzen des Objektes haben,
müssen Sie ab diesem Stichtag auch die laufenden
Kosten übernehmen. Der Verkäufer wird Ihnen daher
stichtagsbezogen eine Abrechnung der laufenden Kosten
der Immobilie erstellen. Sie sind dann ab dem Tag der
Übergabe zur anteiligen Erstattung der verauslagten
Kosten verp ichtet. Erst nach Ihrer Eintragung als neuer
Eigentümer erhalten Sie diese Bescheide direkt von den
Behörden/Versorgungsunternehmen.
Über den Vollzug Ihrer Eintragung als neuer Eigentümer
informiert Sie der Notar unter Beifügung der amtlichen
Eintragungsmitteilung des Grundbuchamtes. Bis zur
Eintragung als Eigentümer vergehen - je nach Bundesland
– zwischen 3 bis 9 Monate nach dem Kauf der Immobilie.
Unterstützung
Der Auktionshaus Karhausen AG ist es wichtig, dass Sie
sich als Kunde wohl fühlen. Wir stehen Ihnen auch nach
der erfolgreichen Auktion jederzeit gern zur Seite, wenn
Sie Unterstützung bei der Abwicklung der ersteigerten
Immobilie benötigen. Gleiches gilt, wenn sie – aus welchem
Grund auch immer – sich irgendwann von diesem Objekt
oder einer anderen Immobilie wieder trennen möchten.
Bahnhofsgebäude im Großraum Stuttgart